Erbrecht

Inheritance law

Erbrecht

– Beratung und Vertretung im Nachlassverfahren;
– Testamentsgestaltung;
– Beratung und Gestaltung von privaten, öffentlichen und internationalen Testamenten;
– Gestaltung von Verträgen über den Unterhalt bis zum Tod oder über den lebenslangen Unterhalt und Beratung beim Abschluss solcher Verträge;
– Vertretung von Erben und Dritten mit rechtlichem Interesse im Nachlassverfahren vor dem zuständigen Notar;
– Antragstellung für die Erstellung einer Todesurkunde und Einleitung des Nachlassverfahrens;
– Aufteilung des Nachlassvermögens nach der Rechtskräftigkeit des Nachlassbeschlusses;
– Erbteilsübertragung;
– Erbverzicht;
– Streitverfahren zwischen Erben und anderen Personen (Inhaltsbestimmung des Nachlasses, collatio bonorum, Feststellung der Höhe des Pflichtteils, Erbeausschlagung, Feststellung des Testaments als nichtig).