– Beratung und Vertretung im Nachlassverfahren; – Testamentsgestaltung; – Beratung und Gestaltung von privaten, öffentlichen und internationalen Testamenten; – Gestaltung von Verträgen über den Unterhalt bis zum Tod oder über den lebenslangen Unterhalt und Beratung beim Abschluss solcher Verträge; – Vertretung von Erben und Dritten mit rechtlichem Interesse im Nachlassverfahren vor dem zuständigen Notar; – Antragstellung für die Erstellung einer Todesurkunde und Einleitung des Nachlassverfahrens; – Aufteilung des Nachlassvermögens nach der Rechtskräftigkeit des Nachlassbeschlusses; – Erbteilsübertragung; – Erbverzicht; – Streitverfahren zwischen Erben und anderen Personen (Inhaltsbestimmung des Nachlasses, collatio bonorum, Feststellung der Höhe des Pflichtteils, Erbeausschlagung, Feststellung des Testaments als nichtig).